Lasik-Kosten: Welche Erstattungsmöglichkeiten gibt es?
Von Dr. Jörg Fischer, ärztlicher Leiter der Lasik Germany GmbH
Dr. Jörg Fischer ist Gründer und ärztlicher Leiter der lasik germany® Augenlaser-Zentren, die an sechs Standorten in Deutschland zu finden sind. Dr. Jörg Fischer verfügt über umfassende Erfahrung in allen Bereichen der Augenlaserchirurgie. In diesem Artikel beschäftigt er sich mit den Möglichkeiten der Kostenerstattung für eine Lasik-OP.
Über die ungefähren Kosten einer Lasik-Operation kann man sich auf fast allen Lasik-Anbieter-Webseiten informieren. Die tatsächlichen Kosten jedoch können erst nach erfolgtem Beratungsgespräch inklusive Voruntersuchung festgelegt werden. Denn der letztendliche Preis richtet sich nach der ausgewählten Lasik-Methode, dem Grad der Fehlsichtigkeit und weiteren Charakteristika wie zum Beispiel der Hornhautdicke. Manche Anbieter berechnen zudem die Vor- und Nachuntersuchungen extra, bei anderen wiederum sind diese im Preis inbegriffen. Was von beidem der Fall ist, sollte am besten direkt im Erstgespräch geklärt werden. Doch ungeachtet der individuellen Ausrichtung: ein Lasik-Eingriff ist nicht günstig. Deshalb ist es lohnenswert, sich im Vorhinein zu informieren, ob die Möglichkeit der – zumindest anteiligen – Kostenübernahme besteht.
Die besten Chancen haben privat Versicherte
Für privat Krankenversicherte sieht die Situation am besten aus. In vielen Fällen übernehmen die privaten Krankenversicherungen (PKV) die Kosten zumindest teilweise, mitunter sogar komplett. Die gute Nachricht: eine Lasik gilt offiziell als Heilbehandlung – deshalb darf die Kostenübernahme grundsätzlich schon einmal von den PKV nicht abgelehnt werden. Der Grund: ein Lasik-Eingriff behebt die Fehlsichtigkeit als solche und nicht nur deren Symptome, so wie Brille oder Kontaktlinsen es tun. Nur weil sie kostspieliger als eine Sehhilfe ist, darf die PKV eine Augenlaseroperation nicht ablehnen. Hierzu gab es in den vergangenen Jahren einige wegweisende Gerichtsurteile, auf die sich Lasik-Patienten berufen können. Beispiele sind eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.03.2003 (BGHZ 154,154), das bestätigende Urteil vom 21.09.2005 (BGHZ 164,122) sowie das Anerkennungsurteil des BGH vom 16.09.2009 (Az. IV ZR 3/09). Zudem gab es 2006 ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Dortmund (Az. 2 S 17/05).
Wie hoch die Kostenübernahme ausfällt, hängt von den im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegten Tarifen und Bedingungen ab. Zwar zahlen die PKV nach wie vor eher ungern, aber die Chancen stehen mittlerweile gut – und wesentlich besser als noch vor ein paar Jahren.
Und wie sieht es bei den gesetzlichen Krankenkassen aus?
Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist eine Lasik-Operation medizinisch nicht notwendig, da eine Fehlsichtigkeit auch durch eine Sehhilfe korrigiert werden kann. Die Lasik wird vielmehr als schönheitschirurgische Maßnahme gewertet. Die GKV müssen entsprechend keinerlei Kosten übernehmen, ungeachtet dessen, welches Lasik-Verfahren zum Einsatz kommt. Allerdings: auch hier gibt es Ausnahmen. Ist beispielsweise das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen aus ganz konkreten Gründen nicht möglich, können auch die GKV zumindest partiell die Kosten übernehmen. Welche Ausnahmen das sind und wie hoch die Kostenübernahme ist, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse, und auch die Rechtsprechung bleibt hier sehr vage. Es kann auf jeden Fall nicht schaden, einen entsprechenden Antrag einzureichen.
Können Lasik-Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
Für den Fall, dass die Lasik-Kosten nicht übernommen werden, gibt es für Patienten noch eine Möglichkeit, zumindest einen kleinen Teil der Kosten wieder reinzuholen. Diese können nämlich beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden – und zwar unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Nach § 33 EStG muss ein Lasik-Eingriff vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Mit der Höhe der Ausgaben muss jedoch die Zumutbarkeitsgrenze überstiegen werden, und die ist von Fall zu Fall verschieden. Sie richtet sich nach Kriterien wie Familienstand, Anzahl der Kinder und Einkommen. Die Höhe der zumutbaren Belastung wird von der Summe der Ausgaben abgezogen – das Ergebnis schließlich kann von der Steuer abgesetzt werden. Am besten holt man sich hierfür Rat vom Steuerberater.
Fazit
Die Lasik ist mittlerweile ein etabliertes Verfahren und seit 1999 von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) anerkannt. Die Krankenkassen übernehmen die OP-Kosten trotzdem entweder gar nicht oder nur widerwillig. Dennoch ist es sinnvoll, sich über Möglichkeiten der Kostenübernahme zu informieren – schaden kann es nicht. Und in der Steuererklärung sollte man die Lasik-Operation auf jeden Fall angeben!
Dr. Jörg Fischer ist Gründer und ärztlicher Leiter der lasik germany® Augenlaser-Zentren, deren Hauptsitz in Hamburg liegt. Dr. Jörg Fischer verfügt über beinahe 20 Jahre Erfahrung in der Augenchirurgie. Gemeinsam mit den anderen Operateuren von Lasik Germany kann er pro Jahr auf mehr als 1.000 selbständig durchgeführte augenchirurgische Eingriffe blicken. Damit zählen die Ärzte von Lasik Germany zu den „High-Volume-Operateuren“ ihres Bereichs.
Kontakt:Lasik Germany GmbH
Dr. Jörg Fischer
Hohe Bleichen 10
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Tel.: 0800 / 599 599 9
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